Ausfüllhilfe Kartenauftrag Business

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Ausfüllhilfe für Business Kartenaufträge


Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihrem Business Kartenauftrag und dem Firmenauskunftsformular. 

Zur Übersicht aller PayLife Business Karten 

Beauftragung einer Hauptkarte

 

Falls Sie sich noch nicht entscheiden konnten, welche Business Kreditkarte Sie nehmen möchten, finden Sie alle Informationen zu den PayLife Business Kreditkarten auf unserer Website.

Wenn Sie eine private Karte benötigen, finden Sie Informationen über die unterschiedlichen Karten und den Kartenauftrag ebenfalls auf unserer Website.

Den Standardverfügungsrahmen Ihrer PayLife Kreditkarte entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Kartenauftrag bzw. den jeweiligen Produktdetails auf unserer Website.

Wenn Sie wünschen, können Sie für Ihre Business Classic oder Business Gold zusätzlich eine kostenlose private Classic oder private Gold Kreditkarte mit eigenständiger Kreditkartennummer beauftragen.

Alternativ können Sie für Ihre Business Gold Kreditkarte auch eine GoldPlus  Privat Kreditkarte inkl. Reisestornoversicherung beauftragen.
Private Kreditkarten müssen über ein privates Konto abgerechnet werden. Umsätze werden getrennt voneinander abgerechnet.

Hier finden Sie die Übersicht aller privaten PayLife Kreditkarten.

 

PIN-Code

 

Verwenden Sie Ihre PayLife Kreditkarte im Zuge einer Bezahlung in einem Geschäft oder an einem Automaten, werden Sie nach Stecken der Karte im Kassenterminal dazu aufgefordert, Ihren PIN-Code einzugeben - es ist nicht notwendig, zusätzlich den Kreditkartenbeleg zu unterschreiben.

Zahlungen, die Sie online über Ihren PC/Tablet im Internet tätigen, erfolgen ohne Eingabe des PIN-Codes. 

Halten Sie Ihren PIN-Code geheim und schützen Sie ihn vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Informationen über den sicheren Umgang mit dem PIN-Code finden Sie in unseren FAQ zur sicheren PIN-Code Verwendung.

Nein, der Wechsel zwischen den beiden Bezahlvarianten ist nicht möglich.​​​​​​​ 
PayLife Kreditkarten werden nur noch als "PIN-first"-Karten ausgestellt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Zahlungen ausschließlich mit Ihrem PIN-Code bestätigen.

 

Verpflichtende Angaben zum Karteninhaber

 

Ja, das ist möglich. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Beauftragung und Ausstellung einer PayLife Kreditkarte.

Nein, eine Business Karte muss zwingend auf einen Mitarbeiter ausgestellt werden.

Nein, ein Firmensitz in Österreich ist Voraussetzung für die Ausstellung einer PayLife Business Kreditkarte.

Um eine Karte ausstellen zu können, sind zumindest der Firmenname sowie die Firmenadresse unbedingt auszufüllen.

 

Bargeldbezug

 

Nur mit Zustimmung der Firma können weltweit Bargeldbehebungen durchgeführt werden. Wird keine Zustimmung durch die Firma erteilt, kann kein Bargeld bezogen werden.

Auf my.paylife.at können Sie die aktuellen Einstellungen zum Bargeldbezug Ihrer Karte einsehen. Diese Einstellungen können auch nach Ausstellung der Karte mittels Formular geändert werden.

Bestellung PIN-Code & Bargeldbezug

 

Anmeldung zur Info SMS

 

Bei jedem Umsatz ab 150 Euro und zumeist auch bei Beträgen darunter wird eine SMS mit Händler- und Umsatzdaten zugeschickt. Dieses Service dient zu Ihrer Sicherheit um die Ausgaben immer im Blick zu haben.

Die Info-SMS kostet 1 Euro pro Karte und Monat. Die Info SMS ist für Business Gold Kunden kostenlos. 

 

Online Abrechnung

 

In myPayLife können Sie die Abrechnungen Ihrer PayLife Business Karte als pdf-Dokument downloaden. Unternehmen mit Sammelabrechnung können das PayLife Firmenportal nutzen. Dieses Service ist kostenlos.

Auf Wunsch erhalten Sie die Abrechnungen per Postversand. Für dieses Service verrechnen wir ab August 2017 einen Kostenersatz von 1,10 Euro pro Abrechnung über Ihre PayLife Business Karte.

Detaillierte Informationen über die Möglichkeiten der Zustellung Ihrer Abrechnung finden Sie hier.

 

SEPA-Lastschrift Mandat und Bankverbindung

 

Es ist zwingend die Unterschrift des Auftragstellers (Karteninhabers) sowie die Unterschrift des handlungsbefugten Organs oder Bevollmächtigen sowie ein Firmenstempel notwendig, um eine Karte ausstellen zu können.

Ihre IBAN finden Sie auf Ihrer Bankomatkarte oder entnehmen Sie bitte Ihrem Girokontoauszug oder Online Banking. Sie können Ihre IBAN auch bei der Kontobetreuung Ihrer Bank erfragen. 

Der unterschriebene Kartenauftrag wird von uns an Ihre kontoführende Bank zur Auftragsprüfung geschickt.

Sie können die Auftragsprüfung durch Ihre Bank auch vorab vornehmen lassen und uns den ausgefüllten, persönlich unterschriebenen Kartenauftrag samt dem von Ihrer kontoführenden Bank ausgefüllten Abschnitt „Institutsvermerk“ schicken.

Ausfüllhilfe Firmenauskunftsformular

Bei Beauftragung der ersten Firmenkreditkarte ist das Firmenauskunftsformular in jedem Fall zu übermitteln.

Haben Sie das Formular bereits ausgefüllt ist eine erneute Zusendung des Firmenauskunftsformulars für weitere Firmenkreditkarten nur erforderlich, sofern es Änderungen in der Eigentümerstruktur gegeben hat oder Sie von uns direkt diesbezüglich aufgefordert werden.

Das Firmenauskunftsformular dient uns als Finanzinstitut den Pflichten des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) nachzukommen.

Im FM-GwG sind Sorgfaltspflichten vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung vorgesehen, die Banken zu erfüllen haben.

Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben, wie z.B. Politiker, Botschafter, Vorstände und Aufsichtsräte staatlicher Unternehmen sowie deren bekanntermaßen nahestehenden Personen.

Diese wurden per EU Richtlinie zur „Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“  definiert und unterliegen strengeren Sorgfaltspflichten der Banken.

Als Finanzinstitut unterstehen wir den Pflichten des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG). Im FM-GwG sind Sorgfaltspflichten vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung vorgesehen, die Banken zu erfüllen haben. Diese beinhalten unter anderem Prüfungen auf PEP-Status.

 

Allgemeine Angaben zur Firma

 

Um die Identität von im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen zu prüfen, ist die Übermittlung eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 6 Wochen) notwendig.

Wenn Sie nicht im Firmenbuch eingetragen sind, übermitteln Sie bitte Statuten oder gleichwertige Dokumente (z.B. Gewerbeschein) sodass eine Prüfung der Identität erfolgen kann.

 

Handlungsbefugte Organe und bevollmächtigte Personen

 

Personen, die im Zusammenhang mit dem Firmenkreditkartenvertrag das Unternehmen gegenüber uns vertreten dürfen, sind  handlungsbefugte Organe bzw. bevollmächtigte Personen.

Zur Bearbeitung des Kartenauftrages ist unbedingt von jedem handlungsbefugten Organ oder bevollmächtigten Person eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich. Im Falle einer Vollmacht legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei der Übermittlung des Kartenauftrags bei.

 

Angaben zum/zu wirtschaflichen Eigentümer/n

 

Als wirtschaftliche Eigentümer gelten jene natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht.

Bei Gesellschaften sind dies die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtsperson über das direkte oder indirekte Halten oder Kontrollieren eines ausreichenden Anteils von Aktien oder Stimmrechten jener Rechtsperson, einschließlich über Beteiligungen in Form von Inhaberaktien, letztlich steht. Ein Anteil von 25 % plus einer Aktie an der Gesellschaft des Kunden gilt als ausreichend. Bei übergeordneten Gesellschaften ist ein Anteil von 50 % plus einer Aktie notwendig, um den Kontrollbegriff zu erfüllen.

 

Erforderliche Unterlagen

 

Den ausgefüllten Kartenauftrag sowie eine Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises des Karteninhabers senden Sie bitte als Scan per E-Mail an kartenantrag@paylife.at.

Zugelassen sind:

  • Reisepass, oder
  • Führerschein (nur EU/EWR Bürger), oder
  • Personalausweis (nur EU/EWR Bürger)

Dem ausgefüllten Firmenauskunftsformular sind bitte folgende Dokumente beizulegen:

  • Lichtbildausweis von jedem handlungsbefugten Organ und jeder bevollmächtigten Person
  • Ein firmenmäßig gezeichnetes Organigramm der gesamten Unternehmensstruktur
  • Firmenbuchauszug bzw. Handelsregisterauszug der beauftragenden Firma (nicht älter als 6 Wochen) sowie vom obersten Rechtsträger (= letzte Firma in der Kette des Organigramms) inkl. Gesellschafterliste, Aktienbuchauszüge oder sonstiger Dokumente (beglaubigt übersetzt in Deutsch oder Englisch) aus denen der wirtschaftliche Eigentümer hervorgeht.
  • Stiftungen: Beglaubigte Kopie der Stiftungszusatzurkunde    
  • Die Erklärung gem. § 11 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) Politisch Exponierte Personen (PEP) , sofern im Auskunftsformular eine Person als PEP angegeben worden ist.


Achtung: Alle Kopien müssen in ausreichend guter Qualität übermittelt werden, sodass eine Prüfung möglich ist.

 

Allgemein

 

Nach erfolgter Auftragsprüfung bekommen Sie Ihre PayLife Kreditkarte inklusive weiterführender Informationen per Post zugestellt.


Für den Fall, dass wir derzeit keine PayLife Kreditkarte ausstellen können, verständigen wir Sie schriftlich darüber.

Sobald der unterschriebene Kartenauftrag und die notwendigen Unterlagen bei uns eingelangt sind, versenden wir die Karte nach positiver Bonitätsprüfung per Post an Sie. 

Bitte kontaktieren Sie uns unter service@paylife.at, unser Kundenservice berät Sie gerne.