Hier finden Sie ausführliche Antworten zu den Zustellarten der Abrechnung – erfahren Sie Details zum Kostenersatz für den Postversand und zur Online Abrechnung.
Alle Karteninhaber mit einer privaten oder Firmenkarte, die eine Monatsabrechnung in Papierform zugestellt bekommen, zahlen ab 1. August 2017 den Kostenersatz von EUR 1,10,- pro Abrechnung.
Die Vereinbarung dazu wurde in den Allgemeine Geschäftsbedingungen für PayLife Kreditkarten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen für PayLife Firmenkreditkarten getroffen.
Bei Sammelabrechnungen von Partner-, Zweit- oder Business Karten wird der Kostenersatz nur einmal pro Abrechnung verrechnet.
Der Kostenersatz ist als Transaktion auf der Monatsabrechnung ersichtlich und wird zum jeweiligen Abrechnungsstichtag zur Abrechnung gebracht.
Der Kostenersatz wird auf Ihrer Abrechnung angegeben. In der Spalte „Rechnungstext“ steht „Kostenersatz Papierabrechnung“ mit dem Betrag EUR 1,10.
Grundsätzlich steht Ihnen eine kostenlose Online Abrechnung als PDF in myPayLife zur Verfügung. Die Papierabrechnung stellt ein zusätzliches Service dar, wofür gemäß § 31 Abs 5 ZaDiG ein angemessener Kostenersatz verrechnet werden darf.
Sind Sie schon für das Serviceportal myPayLife registriert?
Einfach unter my.payLife.at im Menüpunkt „Karten und Optionen“ die Online Abrechnung aktivieren.
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Ihren Zugang zu myPayLife eröffnen Sie selbst: einfach kostenlos mit Ihrer PayLife Kundennummer und einem Einmalpasswort registrieren.
Alle Details zum Serviceportal myPayLife finden Sie hier.
Wenn eine neue Monatsabrechnung für Sie im Serviceportal myPayLife bereit steht, werden Sie per E-Mail oder, falls gewünscht, per SMS darüber informiert.
Falls Sie keine Einrichtung zum Download der Online Abrechnung haben, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Wir schicken Ihnen die notwendige Erklärung zu, die Sie uns unterschrieben in einem ausreichend frankierten Kuvert retournieren um sich vom Kostenersatz befreien zu lassen.
Nein, wenn Sie eine Zweitkarte bzw. wenn es zu Ihrer Hauptkarte eine oder mehrere Partnerkarte/n gibt, die über Ihre Hauptkarte abgerechnet werden, wird der Kostenersatz nur einmal pro erstellter Sammelabrechnung verrechnet.
Nein, der Kostenersatz wird bei der Sammelabrechnung nur einmal pro erstellter Monatsabrechnung verrechnet.