Ausfüllhilfe für Business Kartenaufträge

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihrem Business Kartenauftrag und dem Firmenauskunftsformular. 

Zur Übersicht aller PayLife Business Karten 

Beauftragung einer PayLife Business Kreditkarte

 

PayLife bietet derzeit 2 Business Kreditkarten an:

  1. Business Gold: Ihr Begleiter auf Geschäftsreisen und darüber hinaus – inklusive Reiseversicherung sowie Fast Track am Wiener Flughafen! Jetzt, bei Neubeantragung im 1. Jahr zum halben Jahresentgelt – alle Details finden Sie hier.
  2. Business Classic: Ihre Karte für geschäftliche Ausgaben – inklusive Einkaufsschutz –alle Details finden Sie hier.

Wenn Sie eine private Kreditkarte benötigen, finden Sie alle Informationen über unser breites Kreditkartenangebot für Privatpersonen hier.

Die Standardverfügungsrahmen von PayLife Business Kreditkarten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Kartenauftrag. Sie können diesen aber auch an Ihre Bedürfnisse anpassen – vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung.

Zur besseren Trennung von geschäftlichen und privaten Ausgaben, erhalten Sie als Karteninhaber einer PayLife Business Kreditkarte die jeweils passende private PayLife Kreditkarte kostenlos.

Sind Sie Karteninhaber einer Business Gold, so erhalten Sie die PayLife GoldPlus inklusive Reiseschutz sowie Reisestornoversicherung kostenlos.

Als Karteninhaber einer Business Classic ist die PayLife Classic inklusive Basis-Reiseschutz und Einkaufsschutz für Sie kostenlos.

Hier finden Sie die Übersicht aller privaten PayLife Kreditkarten.

Details zur Beantragung Ihrer privaten PayLife Kreditkarte finden Sie hier.

Private Kreditkarten müssen über ein privates Konto abgerechnet werden. Umsätze werden getrennt voneinander abgerechnet.

Als Karteninhaber erhalten Sie stets Überblick über Ihre PayLife Kreditkarten in unserer PayLife App.

Ja, das ist möglich. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Beauftragung und Ausstellung einer PayLife Kreditkarte.

Nein, eine Business Karte muss zwingend auf einen Mitarbeiter ausgestellt werden.

Eine Ausstellung einer Firmenkarte ist nur für Firmen mit einem Firmensitz in Österreich möglich.

Allerdings kann mit einer Bankhaftung der kontoführenden Bank auch für ausländische Firmen eine Ausstellung von Firmenkarten ermöglicht werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre kontoführende Bank.

Auf dem Kartenantrag sind generell alle Informationen auszufüllen und sämtliche Angaben wie auf dem Kartenantrag verlangt zu ergänzen!

Auch die Anhänge, wie „Auskunft für Firmenkarten“ sowie dem „Anhang 1“ (für den Karteninhaber aber auch für jeden wirtschaftlichen Eigentümer!) sind zwingend auszufüllen. Bitte beachten Sie auch die am Kartenantrag enthaltenen Kommentare zu benötigten Unterlagen!

Die Punkte 3, 4 & 5 des Kartenantrags sind optional wählbare Funktionen zu Ihrer PayLife Business Kreditkarte und müssen daher nur bei Wunsch der beschriebenen Funktion für Ihre Kreditkarte befüllt werden. Auch das Anmerkungsfeld sowie die Angaben eines bereits bestehenden PayLife Firmenkunden, um die neu beantragte Karte diesem zuzuordnen sind optional.

Folgenden Unterlagen sind für die Kartenbeantragung immer notwendig:

  • Vollständig ausgefüllter Kartenantrag (Seiten 1-3) 
  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises des künftigen Karteninhabers
  • Bei Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU/-EFTA Staatsbürger) ist die Kopie eines aufrechten Aufenthaltstitels notwendig
  • Anhang 1: Erklärung gem. § 11 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz für den Karteninhaber (Erklärung zu den Politisch Exponierten Personen)

 

Folgende Unterlagen sind bei erstmaligen Firmen-Onboarding notwendig:

  • Vollständig ausgefülltes Auskunftsformular für Firmenkarten 
  • Anhang 1: Erklärung gem. § 11 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz für jeden wirtschaftlichen Eigentümer (Erklärung zu den Politisch Exponierten Personen)
  • Gültige, amtliche Lichtbildausweiskopien der wirtschaftlichen Eigentümer und zeichnungsberechtigten Personen
  • Aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Wochen) bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Wochen) und aktuelle Gesellschafterlisten/Aktienbuchauszüge
  • Je nach der Rechtsform können weitere Unterlagen notwendig sein

 

Bargeldbezug

 

Nur mit Zustimmung der Firma können weltweit Bargeldbehebungen durchgeführt werden. Wird keine Zustimmung durch die Firma erteilt, kann kein Bargeld bezogen werden.

Die Zustimmung kann bereits bei Beantragung der Karte durch ausfüllen des Punkt 4 auf dem Kartenantrag erfolgen.

Auf my.paylife.at können Sie die aktuellen Einstellungen zum Bargeldbezug Ihrer Karte einsehen. Diese Einstellungen können auch nach Ausstellung der Karte mittels Formular geändert werden.

Bestellung PIN-Code & Bargeldbezug

 

Anmeldung zur Info SMS

 

Auf Wunsch schicken wir Ihnen nach dem Bezahlen mit Ihrer PayLife Kreditkarte eine Info SMS mit Details zum Umsatz. So haben Sie Ihre Transaktionen im Blick.

Sie können die Info bequem online im Serviceportal myPayLife aktivieren, oder mit dem Bestellformular bestellen – einfach ausgefüllt und unterschrieben per Post oder E-Mail an das PayLife Team senden.

  • Im Serviceportal können Sie die Info SMS verwalten – gehen Sie dazu nach dem Login in den Menüpunkt "Karten & Optionen" zur jeweiligen Karte.
  • Ihre Mobilnummer verwalten Sie bequem im Serviceportal myPayLife

Die Info-SMS kostet 1 Euro pro Karte und Monat. Die Info SMS ist für Business Gold Kunden kostenlos. 

 

Online Abrechnung

 

In der PayLife App sowie Portal können Sie stets die Umsätze Ihrer Karte als Karteninhaber einsehen.

Für einen Überblick über alle Kreditkarten Ihres Unternehmens sowie die digitale Zur-Verfügung-Stellung der Abrechnungen als pdf-Dokument zum Download gibt es das Firmenkreditkartenportal Smart Data. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Die digitale Abrechnung ist kostenlos.

Auf Wunsch erhalten Sie die Abrechnung per Postversand. Für dieses Service verrechnen wir einen Kostenersatz von derzeit 1,10 Euro pro Abrechnung über Ihre PayLife Business Karte.

 

SEPA-Lastschrift Mandat und Bankverbindung

 

Es ist zwingend die Unterschrift des Auftragstellers (Karteninhabers) sowie die Unterschrift des handlungsbefugten Organs oder Bevollmächtigen sowie ein Firmenstempel notwendig, um eine Karte ausstellen zu können.

Der unterschriebene Kartenantrag wird von uns an Ihre kontoführende Bank zur Antragsprüfung sowie Bestätigung der Angaben geschickt.

Sie können die Antragsprüfung durch Ihre Bank auch vorab vornehmen lassen und uns den ausgefüllten, persönlich unterschriebenen Kartenantrag gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen und dem von Ihrer kontoführenden Bank ausgefüllten Abschnitt „Institutsvermerk“ schicken.

 

Erforderliche Unterlagen

 

Füllen Sie bitte den Kartenantrag vollständig aus und bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten durch Zeichnung des Karteninhabers sowie Ihre firmenmäßige Zeichnung.

Legen Sie bei jedem Kartenantrag stets eine Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises des Karteninhabers bei.

Bitte senden Sie dieses Formular an businesskarte@paylife.at.

Als Lichtbildausweis zur Identifizierung sind zugelassen:

  • Reisepass
  • maschinenlesbarer Personalausweis (nur EU/EWR Bürger)

Bitte beachten Sie, dass auch für den Karteninhaber die Erklärung gem. § 11 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) Politisch Exponierte Personen (PEP) auszufüllen und mit dem Kartenantrag zu übermitteln ist. 

Dem ausgefüllten Firmenauskunftsformular sind bitte folgende Dokumente beizulegen:

  • Lichtbildausweis von jedem handlungsbefugten Organ und jeder bevollmächtigten Person
  • Ein firmenmäßig gezeichnetes Organigramm der gesamten Unternehmensstruktur
  • Firmenbuchauszug bzw. Handelsregisterauszug der beauftragenden Firma (nicht älter als 6 Wochen) sowie vom obersten Rechtsträger (= letzte Firma in der Kette des Organigramms) inkl. Gesellschafterliste, Aktienbuchauszüge oder sonstiger Dokumente (beglaubigt übersetzt in Deutsch oder Englisch) aus denen der wirtschaftliche Eigentümer hervorgeht.
  • Stiftungen: Beglaubigte Kopie der Stiftungszusatzurkunde    
  • Die Erklärung gem. § 11 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) Politisch Exponierte Personen (PEP) , sofern im Auskunftsformular eine Person als PEP angegeben worden ist.

Achtung: Alle Kopien müssen in ausreichend guter Qualität übermittelt werden, sodass eine Prüfung möglich ist.

Ausfüllhilfe Firmenauskunftsformular

Bei Beauftragung der ersten Firmenkreditkarte ist das Firmenauskunftsformular in jedem Fall zu übermitteln.

Haben Sie das Formular bereits ausgefüllt ist eine erneute Zusendung des Firmenauskunftsformulars für weitere Firmenkreditkarten nur erforderlich, sofern es Änderungen in der Eigentümerstruktur gegeben hat oder Sie von uns direkt diesbezüglich aufgefordert werden.

Das Firmenauskunftsformular dient uns als Finanzinstitut den Pflichten des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) nachzukommen.

Im FM-GwG sind Sorgfaltspflichten vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung vorgesehen, die Banken zu erfüllen haben.

Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben, wie z.B. Politiker, Botschafter, Vorstände und Aufsichtsräte staatlicher Unternehmen sowie deren bekanntermaßen nahestehenden Personen.

Diese wurden per EU Richtlinie zur „Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“  definiert und unterliegen strengeren Sorgfaltspflichten der Banken.

Als Finanzinstitut unterstehen wir den Pflichten des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG). Im FM-GwG sind Sorgfaltspflichten vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung vorgesehen, die Banken zu erfüllen haben. Diese beinhalten unter anderem Prüfungen auf PEP-Status.

 

Allgemeine Angaben zur Firma

 

Um die Identität von im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen zu prüfen, ist die Übermittlung eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 6 Wochen) notwendig.

Wenn Sie nicht im Firmenbuch eingetragen sind, übermitteln Sie bitte Statuten oder gleichwertige Dokumente (z.B. Gewerbeschein) sodass eine Prüfung der Identität erfolgen kann.

 

Handlungsbefugte Organe und bevollmächtigte Personen

 

Personen, die im Zusammenhang mit dem Firmenkreditkartenvertrag das Unternehmen gegenüber uns vertreten dürfen, sind  handlungsbefugte Organe bzw. bevollmächtigte Personen.

Zur Bearbeitung des Kartenauftrages ist unbedingt von jedem handlungsbefugten Organ oder bevollmächtigten Person eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich. Im Falle einer Vollmacht legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei der Übermittlung des Kartenauftrags bei.

 

Angaben zum/zu wirtschaflichen Eigentümer/n

 

Als wirtschaftliche Eigentümer gelten jene natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht.

Bei Gesellschaften sind dies die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtsperson über das direkte oder indirekte Halten oder Kontrollieren eines ausreichenden Anteils von Aktien oder Stimmrechten jener Rechtsperson, einschließlich über Beteiligungen in Form von Inhaberaktien, letztlich steht. Ein Anteil von 25 % plus einer Aktie an der Gesellschaft des Kunden gilt als ausreichend. Bei übergeordneten Gesellschaften ist ein Anteil von 50 % plus einer Aktie notwendig, um den Kontrollbegriff zu erfüllen.

 

Kartenausstellung sowie Zustellung

 

Sobald wir Ihren vollständig ausgefüllten Kartenantrag mit sämtlichen notwendigen Unterlagen erhalten haben, sind wir um eine möglichst rasche Prüfung der Unterlagen und Angaben bemüht.

Sobald die Prüfung Ihres Antrags auf Ausstellung einer Firmenkreditkarte abgeschlossen ist und eine positive Bonitätsprüfung erfolgen konnte, wird Ihre Karte inklusive weiterführender Informationen per Post an die Firmenadresse zugestellt. Die Zugangsdaten zur PayLife App erhalten Sie an Ihre private Adresse gemäß Kartenantrag.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Für den Fall, dass wir derzeit keine PayLife Kreditkarte ausstellen können, verständigen wir Sie schriftlich darüber. In diesem Fall ist es möglich, dass Ihre Hausbank eine Bankhaftung übernimmt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihre Hausbank.