Der Sollzinssatz ist das Entgelt für die Nutzung der Teilzahlung. Er wird für die monatliche Zinsberechnung für den jeweils offenen Saldo verwendet.
Aktuell werden 11,38 % p.a. (=12 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank, kurz: OeNB) verrechnet.
Berechnungsbeispiel für die PayLife FLEX:
Bei einem Gesamtkreditbetrag von EUR 1.500 und einer Laufzeit von 12 Monaten (davon 3 Monate zinsfrei) erhalten Kunden der easybank AG einen Sollzinssatz in der Höhe von 11,38% p.a. variabel, kein Bearbeitungsentgelt, Zinsen gesamt EUR 70,54, Effektivzinssatz 8,535% p.a., Gesamtrückzahlung EUR 1.570,54.
Der Effektivzinssatz drückt die Gesamtkosten (Kreditbetrag, Zinsen, etwaige Gebühren) als jährlichen Prozentsatz des Gesamtkreditbetrages aus.
So wird er berechnet:
Er wird aufgrund der Annahme berechnet, dass der maximale Gesamtkreditbetrag in voller Höhe für die Teilzahlung in Anspruch genommen wird und in zwölf gleichen Raten im Abstand von jeweils einem Monat innerhalb eines Jahres zurückgezahlt wird.
Dieser Zinssatz dient zu Informationszwecken und ist im Teilzahlungsvertrag und im EU Standardinformationsblatt angegeben.
Ja. Der Sollzinssatz liegt immer 12 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz. Als Referenz für den Sollzinssatz dient der Basiszinssatz ("Leitzins") der Österreichischen Nationalbank. Das bedeutet: Wenn dieser geändert wird, ändert sich der Sollzinssatz für die Teilzahlung mit.
Der Basiszinssatz wird auf der Website der OeNB bekanntgegeben (https://www.oenb.at/Service/Zins--und-Wechselkurse.html) - seit 16.3.2016 beträgt er -0,62 % p.a..
Sollzinsen werden bei jeder Monatsabrechnung verrechnet - nur für den bereits bestehenden (noch nicht bezahlten) offenen Saldo.
Sie finden das Rechnungsdatum auf jeder Monatsabrechnung rechts oben sowie online in myPayLife.
Sie finden den aktuellen Sollzinssatz direkt auf jeder Monatsabrechnung angedruckt - unter der Tabelle mit den Umsätzen.
Auf einen Blick:
Basiszinssatz OeNB
Sobald das unterschriebene Anbot bei PayLife einlangt und positiv geprüft wurde, wird die Teilzahlung auf Ihrer Kreditkarte aktiviert.
Sie bekommen im Anschluss noch ein Annahmeschreiben.
Auch bei Nutzung der Teilzahlung gilt Ihr vereinbarter Verfügungsrahmen.
Sie finden diesen auf jeder Monatsabrechnung rechts oben sowie in myPayLife.
Der monatliche Teilbetrag (sogenannter Mindestbetrag) wird entsprechend Ihrer gewählten Einstellungen berechnet.
Wenn Sie keinen Teilbetrag definieren, wird die Standardeinstellung von mindestens 10%, jedoch mind. EUR 60,- vom jeweils offenen Saldo angewandt.
Sie können jederzeit den offenen Saldo ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen - einfach mittels Überweisung an Ihre PayLife Kundenkonto IBAN.
Die IBAN finden Sie auf jeder Monatsabrechnung rechts oben, in myPayLife bei "Karten &Optionen" sowie auf Anfrage bei uns.
Sie können die Höhe Ihrer Teilzahlungsrate jederzeit schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) ändern.
Der Mindestbetrag ist 10% des aushaftenden Saldos bzw. EUR 60,- Fixbetrag.
Je nachdem, was Ihr Ziel ist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Teilzahlungsfunktion auf unbestimmte Zeit nicht verwenden (aber bei Bedarf zur Verfügung haben)
Dazu setzen Sie einfach den Teilbetrag auf 100% - so wird als Teilbetrag 100%, also alles, eingezogen, und Sie bezahlen keine Zinsen. Wenn Sie die Teilzahlung wieder nutzen möchten, wählen Sie einfach wieder einen kleineren Teilbetrag.
Offenen Saldo zurückzahlen (aber gewählte Teilbeträge grundsätzlich beibehalten)
Überweisen Sie einfach den Betrag auf Ihre Kundenkonto IBAN - diese finden Sie auf jeder Monatsabrechnung rechts oben sowie in myPaLife.
Der Vertrag zur Teilzahlung bleibt in jedem Fall aufrecht. Wenn Sie die Teilzahlung wieder nutzen möchten, müssen Sie diese nicht nochmals beantragen.
Ist der offene Saldo geringer als EUR 60,-, wird der gesamte offene Betrag eingezogen
Sie können den Teilzahlungsvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen.
Bitte beachten Sie, dass bei Beendigung des Vertrages alle Forderungen fällig gestellt werden. Ihre Kreditkarte können sie wie gewohnt weiter verwenden. Ausgenommen ist die PayLife FLEX, denn mit Beendigung des Teilzahlungsvertrages endet auch der Kreditkartenvertrag.
Für jede bestehende private PayLife Kreditkarte - egal, ob Hauptkarte, Zweitkarte oder Partnerkarte.
Einzige Voraussetzung ist, dass die Monatsabrechnung einzeln erfolgt; bei gemeinsamer Abrechnung von mehreren Karten ist keine Teilzahlung möglich.
Lediglich PayLife Business Kreditkarten bieten keine Möglichkeit zur Teilzahlung.
Wir stellen Ihre Karte gerne auf Einzelabrechnung um - Sie können dabei natürlich das bisherige Verrechnungskonto weiter verwenden oder ein anderes angeben.
Geben Sie uns per E-Mail an kartenservice@paylife.at den Auftrag zur Umstellung auf Einzelabrechnung.
Bei Partnerkarten muss der Hauptkarteninhaber den Auftrag zur Umstellung auf Einzelabrechnung erteilen. Bitte beachten Sie, dass nach Umstellung der Partnerkarte auf Einzelabrechnung die Umsätze der Partnerkarte nicht mehr auf der Abrechnung des Hauptkarteninhabers ersichtlich sind.
Dazu sind einmalig folgende Schritte erforderlich.
Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Anbot können Sie per Post oder E-Mail übermitteln – die Kontaktdaten finden Sie auf dem Anbot.
Ja, eine Beantragung bei Erstausstellung der Karte am Kartenauftrag ist möglich.
Eine online Beantragung der Teilzahlung ist nur im Zuge der erstmaligen Beauftragung einer Kreditkarte möglich.
Ob die Teilzahlungsfunktion für Ihre Karte aktiv ist, sehen Sie jederzeit im Serviceportal myPayLife.
Nein, wir prüfen und beantworten jeden Antrag auf Teilzahlung individuell.
Wenn der Verfügungsrahmen Ihrer Karte größer als EUR 5.000.- ist, brauchen wir zur Prüfung Ihres Antrags einen Einkommensnachweis für die letzten drei Monate.
In manchen Fällen kann auch ein Nachweis bei einem geringeren Verfügungsrahmen gefordert werden.
Sie finden den Verfügungsrahmen auf jeder Monatsabrechnung rechts oben sowie online in myPayLife.
Folgende Dokumente sind geeignet:
Für unselbstständig Beschäftigte:
Für Selbstständige und Freiberufler: