Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Änderungen der Geschäftsbedingungen
Um sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen und technischen Entwicklungen anzupassen und transparenter zu machen, haben wir die Allgemeine Geschäftsbedingungen für PayLife Kreditkarten geändert.
Die Änderungen entstehen aufgrund der aktuellen rechtlichen Anforderungen und der technischen Entwicklungen. Für Sie als Kunde ändern sich konkret jene Geschäftsbedingungen, die Sie mit uns vereinbart haben, sofern Sie den neuen Geschäftsbedingungen in der Fassung Jänner 2021, die Ihnen in der Aussendung angeboten wurden, nicht widersprechen.
Die inhaltlichen Änderungen sind in den aktuellen Gegenüberstellungen dargestellt – diese sind auf www.paylife.at/agb veröffentlicht.
Wenn Sie einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter tun.
Wollen Sie widersprechen, dann senden Sie uns Ihren Widerspruch bis 18.4.2021 schriftlich oder per E-Mail. Telefonisch können wir einen Widerspruch leider nicht entgegennehmen. Sie haben außerdem das Recht, Ihren Kreditkartenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen schriftlich oder elektronisch per E-Mail an service@paylife.at kostenlos und fristlos zu kündigen. Bitte geben Sie hierzu entweder Ihre Kundenkontonummer oder Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihr Geburtsdatum an.
Wollen Sie widersprechen, dann senden Sie uns Ihren Widerspruch bis 30.4.2021 schriftlich oder per E-Mail. Telefonisch können wir einen Widerspruch leider nicht entgegennehmen. Sie haben außerdem das Recht, Ihren Kreditkartenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen schriftlich oder elektronisch per E-Mail an service@paylife.at kostenlos und fristlos zu kündigen. Bitte geben Sie hierzu entweder Ihre Kundenkontonummer oder Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihr Geburtsdatum an.
Ein Widerspruch hätte zur Folge, dass der Kartenvertrag von uns nicht aufrechterhalten werden kann und der Vertrag gemäß Punkt 3.4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einhaltung der 2-monatigen Kündigungsfrist mit einem gesonderten Schreiben durch uns gekündigt wird.
Eine eventuell bestehende Partnerkarte ist mit der Hauptkarte verbunden und könnte daher ebenfalls nicht ohne aktiver Hauptkarte bestehen bleiben. In diesem Fall können Sie als Partnerkarteninhaber mittels neuem Kartenauftrag eine Hauptkarte beauftragen.
Die AGB wurden geändert, um sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen anzupassen und transparenter zu gestalten.