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Wünsche, Anregungen oder Beschwerde? – Wir sind für Sie da.

Wir freuen uns immer über Ihr Feedback, da es uns hilft, auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und Produkte und Service weiterzuentwickeln. Sollte es uns einmal nicht gelingen, Ihre Erwartungen zu erfüllen, haben wir dafür gerne ein offenes Ohr und werden gemeinsam eine Lösung finden.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten:

  • Online-Formular
  • PayLife Service Center
    z.H. Beschwerdemanagement
    Postfach 888
    1011 Wien
    Mo-Fr 8-16:30 Uhr

 

Wir benötigen folgende Informationen, damit Ihre Beschwerde korrekt registriert und bearbeitet werden kann:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • (E-Mail) Adresse
  • Die letzten 4 Stellen Ihrer Kartennummer
  • Eine genaue Schilderung des Sachverhaltes sowie alle dazu benötigten Unterlagen
  • Name des Mitarbeiters, mit dem Sie bereits versucht haben, eine Einigung zu erzielen
  • Sie wenden sich direkt an uns und wir können sofort gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Die erledigte Beschwerde wird von uns registriert und abgeschlossen.
  • Sie wenden sich direkt an uns, allerdings müssen wir für eine ausführliche Prüfung zusätzliche interne Informationen einholen. Sobald diese eingetroffen sind, erhalten Sie von uns eine entsprechende Rückmeldung. Die Erledigung der Beschwerde wird von uns registriert und dokumentiert.
  • Sie wenden sich direkt an uns. Auf Grund der Komplexität müssen wir jedoch Ihre Beschwerde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Fachabteilung weiterleiten. Als Beschwerdemanagement achten wir darauf, dass Ihr Anliegen auf faire und rasche Weise untersucht und erledigt wird. Nach erfolgter Beantwortung durch die entsprechende Stelle, registrieren wir den Beschwerdeabschluss.

Folgende Institutionen stehen Ihnen zur Verfügung:

Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft: für Bankgeschäfte (ausgenommen  Fremdwährungskredite).
www.bankenschlichtung.at

Internet Ombudsmann: für über Internet geschlossene entgeltliche Verträge oder sonstige Fragen der E-Commerce- oder Internetrechts bzw. des Datenschutz-, Urheber- oder Markenrechts mit Internetbezug, wenn Sie Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich sind.
www.ombudsmann.at

Bei online abgeschlossenen Verträgen haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, sich an die von der Europäischen Kommission eingerichtete Streitschlichtungsplattform zu wenden.
ec.europa.eu/odr

Schlichtung für Verbrauchergeschäfte für Fremdwährungskredite oder sonstige Streitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit der oben genannten Schlichtungsstelle fallen
www.verbraucherschlichtung.at

Österreichische Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner

  • Wenn die Beschwerde nicht nach allgemeinen Anstandsregeln vorgebracht werden kann.
  • Wenn Sie die anlassgebende Person nicht nennen wollen, ist es uns unmöglich, den Sachverhalt korrekt zu prüfen.
  • Wenn die Beschwerde mit geschützten Interessen Dritter im Sinne des Bankgeheimnisses nicht vereinbar ist.
  • Beschwerden hinsichtlich geschäftspolitscher Entscheidungen – beispielsweise zu Konditionen oder Entgelten – können wir registrieren. Allerdings ist es uns nicht möglich, Nachlässe zu gewähren.
  • Sollte bereits ein Gerichts- oder Schlichtungsverfahren anhängig sein, können wir als Beschwerdemanagement nicht mehr für Sie tätig werden.
  • Sollten Sie eine Strafanzeige wegen des Beschwerdegegenstandes erstattet haben, bitten wir Sie, weitere Schritte direkt über den Rechtsweg abzuklären.